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Inhalt

Eltern ABC

Zugehörige Objekte

Absenzen
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben über jede Absenz vom Unterricht - auch in Therapie- oder Betreuungslektionen - die entsprechenden Lehrpersonen frühzeitig zu orientieren.


Aufgabenbetreuung
Die Primarschule bietet an drei Nachmittagen pro Woche eine Aufgabenbetreuung an. Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:35 bis 17:10 Uhr. Dieses ausserschulische Angebot ist kostenpflichtig: CHF 5.-/Nachmittag. Die Anmeldung ist verbindlich und im Verhinderungsfall muss das Schulkind rechtzeitig bei der Betreuungsperson abgemeldet werden.

Name
Anmeldung Aufgabenbetreuung (PDF, 112.39 kB) Download 0 Anmeldung Aufgabenbetreuung

Begabungsförderung
Die Begabungsförderung erfolgt im Regelunterricht und betrifft als Grundauftrag alle Schülerinnen und Schüler. Für Kinder mit speziellen Fähigkeiten finden semesterweise Begabtenförderungskurse statt. Diese sollten Anregung auf einem hohen Niveau ermöglichen, Wissen und Können im Spezialgebiet des Kindes fördern und eine harmonische Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit bestmöglich unterstützen.

 

Besuchsmorgen
Pro Schuljahr finden fünf Besuchsmorgen statt. Diese Anlässe sind nur für erwachsene Besucher.

 

Blockzeiten
Die Blockzeiten gelten für alle Stufen der Volksschule (Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe) Der Stundenplan gewährleistet einen ununterbrochenen Unterricht oder eine anderweitige Betreuung während des ganzen Vormittags.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler werden zusätzlich in der deutschen Sprache gefördert.

 

Diebstahl
Es besteht kein Versicherungsschutz oder eine Haftpflicht der Schule für Diebstahl und Vandalismus. Ansprüche gegen fehlbare Schülerinnen und Schüler müssen direkt bei deren Eltern geltend gemacht werden.

 

Dispensationen
Dispensationen von einigen Lektionen bis zu 2 Tagen werden durch die Schulleitung behandelt. Alle übrigen Dispensationsgesuche gelangen an die Schulverwaltung und werden nach Möglichkeit für die nächste Schulpflegesitzung traktandiert.
Wird ein Gesuch aufgrund einer besonderen Situation sehr kurzfristig eingereicht oder ist dem Anlass ganz klar stattzugeben, ist ausnahmsweise ein Präsidialentscheid möglich.

Elternrat
Der Elternrat hat den Zweck, den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern, Lehrerschaft und aller an der Schule Beteiligten im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu fördern. Damit soll die gemeinsame Verantwortung für die Kinder vermehrt wahrgenommen werden. Jede Klasse ist mit maximal zwei Elterndelegierten im Elternrat vertreten. Nähere Informationen dazu sind auf der Homepage des Elternrat und im Reglement Elternrat ersichtlich.
Name
Reglement Elternrat Dielsdorf (PDF, 142.87 kB) Download 0 Reglement Elternrat Dielsdorf

Ferien und schulfreie Tage
Der Ferienplan wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Dielsdorf veröffentlicht und ist im Kontaktheft.

 

Freizeitangebot
Die Primarschule Dielsdorf bietet für ihre Schülerinnen und Schüler verschiedene Freizeitkurse an. Diese Semesterkurse werden von Lehrpersonen oder qualifizierten Leiterinnen und Leitern vermittelt und finden ausserschulisch statt. Für jeden Kurs besteht eine Mindest- resp. Höchstteilnehmerzahl. Eine Einschränkung auf Altersgruppen (Mittel-, Unter- oder Kindergartenstufe) ist möglich. Die Aufnahme in einen Kurs erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Das Angebot ist kostenpflichtig. Pro Kurs wird ein Kursgeld von CHF 50.- erhoben (je nach Kursangebot können zusätzlich noch Materialkosten anfallen). 

 

Fremdsprachen
- Englisch: Der Englischunterricht beginnt ab der 3. Klasse und umfasst drei Lektionen (ab der 5. Klasse zwei Lektionen). Die Schülerinnen und Schüler lernen spielerisch sich in Alltagssituationen zu verständigen.
- Französisch: Der Französischunterricht beginnt in der 5. Klasse und umfasst wöchentlich drei Lektionen. Die Schülerinnen und Schüler lernen in erster Linie sich in Alltagssituationen zu verständigen.
 

Gesundheit
  • Kopfläuse
    Bei Verdacht auf Läuse werden die Eltern gebeten, umgehend mit den Lehrpersonen Kontakt aufzunehmen.
  • Mollusken (Dellwarzen)
    Mollusken entstehen meist im Kindesalter und sind eine harmlose Virusinfektion. Die Viren verursachen Hautveränderungen d.h. Warzen, die mit gelblichem Inhalt gefüllt sind. Bei direktem oder indirektem Kontakt kann eine Ansteckung erfolgen.
  • Schulärztlicher Dienst
    Die medizinische Untersuchung im Kindergartenalter wird in der Regel kurz vor Kindergarteneintritt oder im ersten Semester des ersten Kindergartenjahres durchgeführt. Sie kann durch den Vertrauensarzt (Kinder- oder Hausarzt) im Zusammenhang mit einer normalen Arztkonsultation durchgeführt werden. Die Rückmeldeformulare werden den neu eintretenden Kindergartenkindern durch die Schulverwaltung zugestellt.
    Kostenübernahme: In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Antrag (mit Nachweis über Nichtbezahlung der Krankenkasse) an die Primarschule gestellt werden. In solchen Fällen wird ein Pauschalbetrag von CHF 45.- ausbezahlt.

    Auch in der 5. Klasse findet für alle Kinder ein schulärztlicher Untersuch statt. Dieser wird klassenweise organisiert und in der Regel beim Schularzt durchgeführt. Als Institution übernimmt die Huusarztpraxis Früebli die schulärztlichen Dienste. Eltern haben auch die Möglichkeit, ihr Kind von der Privatärztin/dem Privatarzt untersuchen zu lassen. Im Unterschied zur schulärztlichen Untersuchung müssen die Kosten selber getragen werden.
  • Zahnpflege
    Die Zähne der Schülerinnen und Schüler müssen einmal im Jahr durch einen Zahnarzt (nach freier Wahl) untersucht werden. Verantwortlich dafür sind die Eltern. Im Kontaktheft, das anfangs Schuljahr jedem Kind abgegeben wird, befindet sich für den zahnärztlichen Untersuch auf der letzten Seite ein Gutschein über CHF 88.80.
    Die Schulzahnpflege-Instruktorin besucht dreimal jährlich die Kindergärten und Primarschulklassen. Durch praktische Übungen mit der Zahnbürste werden die Kinder in der richtigen Pflege und Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch instruiert.
  • Zecken
    Die Zecke ist besonders an begrasten oder mit Unterholz bewachsenen Waldrändern, in Waldlichtungen sowie entlang von Waldwegen zu finden, aber auch in Gärten mit Büschen und Sträuchern kommt sie häufig vor. Geschlossene Kleider bieten den besten Schutz vor Zeckenbefall.
     
Hausaufgaben
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen selbständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung im Bereich Hausaufgaben muss klar sein, und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen.

Integrative Förderung
Die geistigen und körperlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Kinder sind unterschiedlich. Die Volksschule versucht dies berücksichtigen. Die Primarschule Dielsdorf bietet  folgende Fördermassnahmen an:

  • Integrative Förderung (IF) Primarschule
    IF ist ein Unterstützungsangebot für Kinder, die in einem oder in beiden Hauptfächern (Deutsch/Mathematik) besondere Bedürfnisse. aufweisen. Sie besuchen die Regelklasse, werden aber in den betreffenden Fächern durch eine Schulische Heilpädagogin/einen Schulischen Heilpädagogen unterstützt. Diese Förderung findet im Teamteaching oder in Kleingruppen statt.
    Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten, aber auch besonders begabte Schülerinnen und Schüler werden soweit wie möglich innerhalb der Regelklasse gefördert.
  • Integrative Förderung (IF) Kindergarten
    Die IF auf der Kindergartenstufe zielt auf die Förderung grundlegender Kompetenzen in allen Lern- und Entwicklungsbereichen, so dass die Kinder beim Übertritt in die erste Klasse möglichst gut auf die Lernanforderungen vorbereitet sind.
Jokertage
Die Eltern können ihre Kinder im Umfang von maximal zwei Jokertagen pro Schuljahr in eigener Kompetenz vom Unterrichtsbesuch dispensieren. Es können einzelne Tage oder ein Block bezogen werden. Nicht benutzte Jokertage verfallen am Ende der jeweiligen Schulstufe.
Pro Stufe können die Jokertage zusammengefasst werden. Pro Stufe stehen somit folgende Anzahl Jokertage zur Verfügung:
Kindergarten             4 Tage
Unterstufe                 6 Tage
Mittelstufe                 6 Tage
Sekundarstufe          6 Tage
Das Einziehen von Jokertagen muss der Klassenlehrperson durch die Eltern sobald als möglich, mindestens aber 24 Stunden im Voraus durch einen entsprechenden Eintrag im Kontaktheft gemeldet werden. Die rechtzeitige Benachrichtigung der Fachlehrpersonen, Lehrpersonen von Musik- und Therapiestunden sowie Betreuungspersonen ist Sache der Eltern.

Kindergarten

Der Kindergartenbesuch ist obligatorisch und dauert zwei Jahre. Für die Einschulung in den Kindergarten ist der Stichtag massgebend. Kinder, welche bis 31. Juli das 4.Lebensjahr beenden, treten im August in den Kindergarten ein. Ein vorzeitiger Eintritt ist ausgeschlossen (VSG §3 Abs. 2).

Schuljahr

Stichtag

Einschulung der Kinder, geboren zwischen:

2024/25

31. Juli 2023

1. August 2019 und 31. Juli 2020

2025/26

31. Juli 2025

1. August 2020 und 31. Juli 2021

 

Kindergartenunterrichtszeiten:

Vormittag

Montag bis Freitag

08:15 – 08:35 Uhr

Auffangzeit

08:35 – 12:00 Uhr

Unterricht

Nachmittag

nur Montag und Donnerstag für Kinder des zweiten Kindergartenjahres

13:40 – 13:50 Uhr

Auffangzeit

13:50 – 15:20 Uhr

Unterricht

 

Klasseneinteilung - Klassenzuteilung
Eine Fachgruppe, die sich aus der Schulleitung und Vertretern der Schulpflege zusammensetzt, teilt die neu eintretenden Schülerinnen und Schüler den einzelnen Klassen/Kindergärten zu. Folgende Kriterien können bei der Zuteilung Einfluss haben:
- Klassengrösse
- Anteil Mädchen/Knaben
- Anzahl fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler in einer Klasse
- Schulweg (nur Kindergarten und 1. Klasse)

 

Kontaktmöglichkeiten zwischen Lehrpersonen und Eltern
Der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule kommt grosse Bedeutung zu. Bei auftretenden Problemen und Fragen haben sich die Eltern immer zuerst an die entsprechende Lehrperson zu wenden. Die Schulpflege sollte erst konsultiert werden, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson und der Schulleitung nicht bereinigt werden können.

  • Elternabende
    Die Lehrpersonen laden mindestens einmal jährlich zu einem Elternabend ein. Elternabende können als obligatorisch erklärt werden. Der erste Elternabend findet jeweils im ersten Quintal des neuen Schuljahres statt. Für mindestens einen Elternteil/einen Erziehungsberechtigten ist dieser Anlass obligatorisch.
  • Schulbesuche
    Es ist möglich, nach Absprache mit der jeweiligen Lehrperson, den Unterricht zu besuchen.

 

Kriminalprävention
Instruktoren der Kantonspolizei unterrichten die Kinder der 4. Klasse in Kriminalprävention mit einem speziellen Fokus auf die Chancen und Risiken der Mediennutzung.

Lehrpersonen
Die Lehrpersonen sind verpflichtet, alle Aufgaben, die mit der unmittelbaren Gestaltung und Erteilung des Unterrichtes zusammenhängen, wahrzunehmen. Sie wählen den Schulstoff im Rahmen des Lehrplans aus und bestimmen das Vorgehen. Dabei müssen anerkannte pädagogische und methodische Grundsätze berücksichtigt werden.

 

Lehrplan
Der aktuelle Lehrplan sieht folgende Unterrichtsbereiche vor:
Deutsch, Mathematik, NMG Natur Mensch Gesellschaft, Englisch, Französisch, BS Bewegung und Sport, BG Bildnerisches Gestalten, TTG Textiles und Technisches Gestalten, Musik, MI Medien und Informatik, RKE Religionen Kulturen Ethik*
*Das Fach RKE ist für alle Kinder obligatorisch. Durch das Kennenlernen der verschiedenen Religionen, Kulturen und Weltanschauungen wird Respekt und Verständnis für Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund gefördert. Die verschiedenen Weltanschauungen von Eltern und Kindern werden respektiert. Die religiöse Erziehung bleibt weiterhin in der Verantwortung der Eltern.

 

Lektionentafel
Um eine möglichst individuelle Betreuung der Primarschülerinnen und -schüler zu gewährleisten, wird der Unterricht teilweise in Halbklassen erteilst. Die Anzahl der Lektionen sind:

Lektionentafel Primarschule – Schuljahr 2024/2025

1. Klasse 24 Lektionen pro Woche
2. Klasse 24
3. Klasse 27
4. Klasse 27
5. Klasse 30
6. Klasse 30

 

Medien und Informatik
Dieses neue Schulfach ab der 5. Klasse lernt die Schüler und Schülerinnen Medien zu verstehen und verantwortungsvoll zu nutzen. Es vermittelt die Kompetenz, die Grundkonzepte der Informatik zu verstehen und zur Problemlösung einzusetzen. Für die kompetente Nutzung des Computers erwerben die Kinde grundlegendes Wissen zur Hard- und Software sowie zu digitalen Netzen.

Ab der 4. Klasse wird allen Schülerinnen und Schülern zudem ein persönliches Leih-Tablett (inkl. Tastatur und Stift) zur Nutzung abgegeben. Es ist Bestandteil der Lehr- und Lernmittel und bleibt über die gesamte Nutzungsdauer im Besitz der Schule.

 

Mittagstisch
Die Primarschule bietet für Kinder der Kindergarten- und Primarstufe an fünf Wochentagen (MO - Fr)  von 12:10 bis 13:30 Uhr einen Mittagstisch an. I
Die Standorte sind: Untergeschoss vom Kindergarten Früebli  für Kiga und UST Kinder
                                Schulstrasse 6 für MST-Kinder

Die Teilnahme am Mittagstisch kostet CHF 17.- pro Kind und Mittag.

 

Mobiltelefone
Wegen der zunehmenden Verbreitung von Mobbing und Gewalt ist es an der Primarschule Dielsdorf für Schülerinnen und Schüler verboten, während den offiziellen Schulzeiten mit einem Mobiltelefon auf den Schulanlagen zu erscheinen. Bei Zuwiderhandlung wird das Mobiltelefon eingezogen und zurückbehalten.

 

Musikalische Grundschule
Die musikalische Grundschule ist ein Freifach der Musikschule Zürcher Unterland. Ziel dieser musikalischen Grundausbildung ist es, die Kinder mit den Grundbegriffen der Musik vertraut zu machen und ihnen die wichtigsten Musikinstrumente vorzustellen. Die musikalische Grundschule ist ein Angebot für die 2.Klasse. Sie ist mit einer wöchentlichen Doppellektion in den Stundenplan integriert. Die Kosten werden von der Primarschule getragen. Bei Kindern, die dieses freiwillige Angebot nicht in Anspruch nehmen, sind die Eltern für die Betreuung während dieser Vormittagslektion besorgt.

 

Musikschule
Im Instrumentalunterricht können fast alle gängigen Musikinstrumente erlernt werden. Finanzielle Beiträge der Eltern werden verlangt. Musikschule

 

Prävention
Die Lehrpersonen pflegen und fördern im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern die Selbständigkeit der Kinder, die Stärkung des Selbstvertrauens und weitere persönlichkeitsbildende Massnahmen. In diesem Bereich ist die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule besonders wichtig.

Rechtsmittel
Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten den Entscheid anzufechten:

  • Wiedererwägungsgesuch
    Die verfügende Behörde wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Die Schulbehörde ist frei, auf das Gesuch einzutreten. Gründe für ein Wiedererwägungsgesuch können zum Beispiel eine veränderte Ausgangslage, eine neue Stellungnahme oder ein neues Gutachten  sein.
  • Einsprache
    Die Einsprache ist eine förmliche Anfechtung einer nicht endgültigen Verwaltungsverfügung. Sie ist nur dann möglich, wenn der Entscheid nicht von der Gesamtbehörde (Schulpflege), sondern von einem Ausschuss (z.B. Kommission) dieser Gesamtbehörde ausgegangen ist.
  • Rekurs
    Ein Entscheid der Gesamtschulpflege wird mittels Rekurs bei der nächst höheren Instanz (Bezirksrat) angefochten.
    Der Brief an die Oberbehörde muss eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die Rekursfrist beträgt im Allgemeinen 30 Tage. Die Einreichung eines Rekurses hat für die Massnahme aufschiebende Wirkung. Bei einem ablehnenden Entscheid müssen die Kosten vom Rekurssteller getragen werden.
  • Aufsichtsbeschwerde
    Handelt die Gemeindeschulpflege nach Meinung eines Bürgers/einer Bürgerin pflichtwidrig oder unzureichend, kann beim Bezirksrat eine Beschwerde eingereicht werden. Die Arbeit der Schulbehörde wird dann überprüft und ein allfälliges Fehlverhalten kann gerügt werden. Entscheide können jedoch nur durch einen Rekurs umgestossen werden.

Schülerbetreuung
Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten an den Vormittagen dauern grundsätzlich von 08:20 - 12:00 Uhr. Betreuungsangebote ergänzen den Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden von einer erwachsenen Person beaufsichtigt.

Schülerrat
Der Schülerrat gewährleistet die Mitbestimmung und die Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler an unserer Schule.
Jede Klasse ist mit einem Knaben und einem Mädchen im Schülerrat vertreten. Diese Delegierten bringen die Anliegen aus den Klassen ein und tragen die Informationen weiter.

Schulergänzende Betreuung
Die Primarschule Dielsdorf arbeitet mit den lokalen Kinderhorten ZOO und Karussell wie auch mit der Organisation Tagesfamilien Zürcher Unterland zusammen. Bei allen Institutionen ist auch während den Schulferien und schulfreien Tagen eine ganztägige Betreuung gewährleistet. Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter: Hort ZOOHort Karussell oder Tagesfamilien Zürcher Unterland.
Die Finanzierung der familienergänzenden Betreuung ist primär Aufgabe der Familien. Um den Besuch familienergänzender Betreuungsangebote allen Kindern, ungeachtet der finanziellen Situation ihrer Familien, zu ermöglichen, besteht ein Beitragsreglement. Die Rabatthöhe wird von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien abhängig gemacht.

Schulkonferenz
Alle Lehrpersonen sind in der Schulkonferenz organisiert. Die Schulkonferenz definiert pädagogische Schwerpunkte und setzt diese um. Sie besitzt das Antrags-, Vorschlags- und Begutachtungsrecht gegenüber der Schulpflege.

Schullaufbahn-Entscheid

  • Repetition / Wiederholen einer Klasse
    Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, können eine Klasse wiederholen, wenn die Wiederholung eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt.
    Gemäss Volksschulverordnung kann die 6. Klasse nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen.
  • Überspringen einer Klasse
    Für ein Kind mit besonderen Begabungen kommt nebst der Individualisierung im Unterricht oder dem Unterrichtsbesuch einzelner Fächer in einer höheren Klasse auch das Überspringen einer Klasse in Frage.

Schulleitung
Die Schulleitung ist zuständig für die Leitung der Schule in personellen, finanziellen und administrativen Teilbereichen. Zusammen mit der Schulkonferenz erarbeitet sie das Schulprogramm.

Schulpflege
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Volksschulen in den Gemeinden zu führen und zu betreuen. Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Dielsdorf besteht aus fünf Mitgliedern. Jedem Mitglied wird eine Anzahl Klassen zugeteilt, die jährlich einmal zu besuchen sind (wird im Gemeinde-Mitteilungsblatt unter Schulbesuchsregelung publiziert). Verschiedene Kommissionen lösen die vielfältigen Aufgaben.

Schulpsychologischer Beratungsdienst
Der Schulpsychogische Beratungsdienst (SPBD), Bezirk Dielsdorf, ist eine neutrale Beratungs- und Abklärungsstelle, welche den Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Die Anmeldung erfolgt - mit Einverständnis der Eltern - durch die jeweilige Lehrperson Schulpsychologischer Beratungsdienst SPBD .

Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit umfasst ein Set von sozialarbeiterischen Leistungen zugunsten der Schule als Lern- und Lebensraum. Zum Wohle der Kinder tragen unser SSA (Schulsozialarbeitenden) dazu bei, Gefährdungen und Benachteiligungen zu vermeiden und helfen die gesunde körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung zu fördern.

Schulweg
Der Schulweg liegt im  Verantwortungsbereich der Eltern
. Wir möchten Ihnen aus Sicherheitsgründen ans Herz legen, Ihrem Kind keine fahrzeugähnlichen Geräte (fäG) wie Trottinette, Scooter, Kickboard, Inline-Skates, etc. mit auf den Schulweg zu geben. Für Kinder des Kindergartens und der Unterstufe ist der Schulweg mit einem fäG nicht erlaubt.

Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des Sportunterrichts.

Sekundarschule
Nach der 6. Klasse erfolgt in der Regel der Übertritt in die Sekundarschule. Es wird eine zweiteilige Sekundarschule A und B geführt.
Schülerinnen und Schülern auf einem höheren Leistungs- und Lernniveau steht der Übertritt in die Mittelstufe offen (Informationen unter Kantonsschule Zürcher Unterland )

Skilager
In den Sportferien wird ein einwöchiges Ski-./Snowboardlager durchgeführt. Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse können sich dafür anmelden.

Sonderpädagogische Angebot - Therapeutische Massnahmen

  • Logopädie (Spracheilunterricht)
    Durch gezieltes Üben wird die Kommunikationsfähigkeit von Kindern mit Sprachauffälligkeiten und Wahrnehmungsstörungen verbessert oder optimiert. Lehrpersonen melden Kinder im Einverständnis mit den Eltern zur Abklärung und allfälligen Therapie an.
  • Psychomotorik
    Kinder, die in ihrer Bewegung und Wahrnehmung beeinträchtigt sind, erhalten eine spezielle Therapie. Lehrpersonen melden Kinder im Einverständnis mit den Eltern zur Abklärung und allfälligen Therapie an.
  • Psychotherapie
    Die Psychotherapie dient Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt sind.

 

Tagesstrukturen
Siehe unter: Aufgabenbetreuung / Mittagstisch / Schülerbetreuung

Textiles und Technisches Gestalten TTG
Der Unterricht im Technischen und Textilen Gestalten (ehemals Handarbeitsunterricht) soll die Kinder der 1. bis zur 6. Klasse dazu führen, ihre Ideen zu vergegenständlichen. Dazu werden sie befähigt, indem sie Ideen entwickeln, Materialien kennenlernen und zu deren Verarbeitung angeleitet werden. Sie lernen, Arbeitsschritte zu planen und diese selbständig umzusetzen.

Unfall
Mit dem Krankenversicherungsgesetz vom 01.01.1996 ist die ganze Bevölkerung über die persönlichen Krankenkassen auch gegen Unfall versichert. Die Schule hat  daher keine Unfallversicherung mehr für Schülerinnen und Schüler. Unfälle müssen durch die Eltern der persönlichen Krankenkasse der Kinder gemeldet werden. Anfallende Kosten aus dem Selbstbehalt oder durch einen Krankentransport sind durch die Eltern zu tragen.

Unterrichtszeiten
Die Lektionendauer beträgt 45 Minuten. Die Zeiten im Stundenplan sind wie folgt festgelegt:

Vormittag

Nachmittag

07:30 – 08:15 Uhr

13:45 – 14:30 Uhr

08:20 – 09:05 Uhr

14:40 – 15:25 Uhr

09:15 – 10:00 Uhr

15:35 – 16:20 Uhr

10:20 – 11:05 Uhr

16:25 – 17:10 Uhr

11:15 – 12:00 Uhr

 

Verkehrsunterricht
Im Mittelpunkt des Unterrichts im Kindergarten steht vor allem die praktische Tätigkeit. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird intensiv geübt. In den nachfolgenden Klassen richtet sich der Unterrichtsgegenstand schwerpunktmässig auf das Bewegen mit dem Fahrrad im Verkehrsraum aus. In der 5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen.
Wiederkehrender sportlicher Anlass
Regelmässig finden pro Schuljahr ein Sporttag (1. - 6. Klassen) und ein Wandertag (2. Kindergarten - 6. Klasse) statt.
Zeugnisse
Zweimal pro Schuljahr, jeweils Ende Januar und vor den Sommerferien, werden Zeugnisse ausgestellt. Im Kindergarten und in der 1. Klasse der Primarschule werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt pro Semester ein Elterngespräch. Dieses wird im Zeugnis bestätigt. Die Beurteilung stützt sich dabei nicht nur auf die messbaren Fertigkeiten in den verschiedenen Fächern des Lehrplans. Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung wird auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen/Schüler berücksichtigt, ebenso deren Neigungen, Begabungen und persönlicher Entwicklungsstand