Schularzt
Schulärztlicher Dienst
Bei allen Schülerinnen und Schülern ist laut Volksschulverordnung VSV §17 vor dem Eintritt in den Kindergarten sowie in der 5. Primarklasse eine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen.
- Kindergarten
Gleichzeitig mit dem Anmeldeformular für den Kindergarteneintritt erhalten die Eltern ein Informationsschreiben sowie ein Rückmeldeformular für den Vorsorgeuntersuch beim Kinderarzt / Hausarzt. Dieser obligatorische Untersuch wird von der Krankenkasse übernommen.
- 5. Klasse
Der obligatorische Vorsorgeuntersuch in der 5. Klasse erfolgt in der Huusarztpraxis Früebli